Die Gesundheit Ihres Tieres steht auf dem Spiel!

13.08.2021

Die Bundestierärztekammer informiert im nachfolgenden Text über die schwerwiegenden Folgen, die das Verbot bestimmter antimikrobieller Wirkstoffklassen in der Tiermedizin für Sie und Ihr Haustier haben werden.

Worum geht es?

Die Europäische Union hat eine neue Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel erlassen, die ab dem 28. Januar 2022 in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden ist. Wesentliches Ziel dieser Verordnung ist, die Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU-Kommission jetzt den Entwurf einer weiteren, nachgeordneten Verordnung vorgelegt. In dieser sogenannten delegierten Verordnung sollen die Kriterien für die Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe festgelegt werden, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben sollen.

Die im Entwurf dieser Verordnung enthaltenen Kriterien beruhen auf einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), das vom gemeinsamen Ausschuss von Human‐ und Gesundheitsexperten unter Mitwirkung international anerkannter Institutionen, u.a. der WHO, erstellt wurde. Die Kriterien sind sorgfältig ausgearbeitet und sehen auch weiterhin eine zielgerichtete Behandlung bakterieller Infektionen beim Tier vor.

Nun wurde von dem Abgeordneten des Europäischen Parlaments Martin Häusling ein Antrag eingebracht. In diesem Antrag wird gefordert, den Entwurf dieser Verordnung so zu überarbeiten, dass die von der WHO ausschließlich an Gesichtspunkten für die menschliche Gesundheit als am allerwichtigsten eingestuften Antibiotika ausschließlich für die Verwendung beim Menschen reserviert werden. Darüber hinaus enthält der Antrag einen Vorschlag zur Änderung der übergeordneten Verordnung (EU) 2019/6, um Ausnahmeregelungen für die Einzeltierbehandlung zu ermöglichen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Das EU-Parlament wird Mitte September über diesen Antrag entscheiden. Er wurde bereits mit knapper Mehrheit vom parlamentarischen Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen.

Was bedeutet dieser Antrag für die Behandlung Ihres Tieres?

Wenn diese nachgeordnete Verordnung, so wie im Änderungsantrag von Herrn Häusling gefordert, jetzt überarbeitet wird, kommt es zu einem Verbot der Anwendung bestimmter antimikrobieller Wirkstoffgruppen am Tier! Eine ganze Reihe von Antibiotika stände dann nicht mehr zur Behandlung Ihres Tieres zur Verfügung. Das hätte schwerwiegende Folgen:

- Ihr Hund, Ihre Katze, Ihr Pferd, Kaninchen oder Gecko könnte bei einer schweren bakteriellen Infektion nicht mehr behandelt werden. Im schlimmsten Fall würde Ihr geliebtes Haustier versterben oder müsste eingeschläfert werden.

- Auch wertvolle und seltene Zuchttiere könnten nicht mehr angemessen behandelt werden. Das hätte direkte Auswirkungen auf den Artenschutz, denn in den Zoologischen Gärten ständen keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten mehr für Giraffen, Eisbären und Menschenaffen zur Verfügung.

- Und selbst der Mensch würde durch diese Verbote gefährdet werden: bleiben Zoonosen, also Erkrankungen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können, beim Tier unbehandelt, steigt die Gefahr, dass Menschen ebenfalls daran erkranken.

Für die im Antrag enthaltene Ausnahmeregelung, die die Behandlung einzelner Tiere mit den verbotenen Antibiotika ermöglichen soll, ist wie oben bereits erwähnt eine Änderung der übergeordneten Verordnung (EU) 2019/6 erforderlich. Verfahren zur Änderung von EU-Verordnungen sind sehr langwierig. Selbst wenn die EU-Kommission einer entsprechenden Änderung zustimmen und den Prozess in Gang setzen würde, würde es voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern, bis nach dem sofortigen Anwendungsverbot diese Ausnahme dann tatsächlich in Kraft tritt. Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass eine Änderung der nach langen und z.T. schwierigen Diskussionen gerade erst verabschiedeten Verordnung in naher Zukunft überhaupt in Angriff genommen wird, zumal eine solche Ausnahme in den damaligen Verhandlungen bereits diskutiert wurde und nicht mehrheitsfähig war.

Werden Sie aktiv: setzen Sie sich dafür ein, dass das Europäische Parlament im September den Antrag zur Änderung der Delegierten Verordnung1 ablehnt. Ihre Gesundheit und die ihres Tieres stehen auf dem Spiel! Ihr Tier wird es Ihnen danken!

Wenden Sie sich an Ihren Europaabgeordneten und weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie sich Sorgen machen, ob auch zukünftig noch eine wirksame Behandlung Ihres Haustieres möglich sein wird. Erinnern Sie ihn daran, dass heute sehr intensive, enge Beziehungen zu unseren vier- und zweibeinigen Freunden die Regel sind und sich daraus ergebende mögliche Erkrankungen des Menschen bei einer entsprechenden Änderung der Verordnung viel wahrscheinlicher werden dürften. Damit kann niemandem gedient sein.

Weitere Möglichkeiten aktiv zu werden:

- Unterschriften-Kampagne des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt)

https://m.tieraerzteverband.de/bpt/presseservice/meldungen/2021_08_09_bpt-unterschriftenkampagne.php?redirectResize=1

- Online-Petition

https://www.change.org/p/europäische-parlament-eu-will-weitreichende-antibiotikaverbot-für-tiere-gefahr-für-unsere-tiere/f

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1 „European Parliament resolution on the Commission delegated regulation of 26 May 2021 supplementing Regulation (EU) 2019/6 of the European Parliament and of the Council by establishing the criteria for the designation of antimicrobials to be reserved for the treatment of certain infections in humans”

 

 

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