Transparenz

Mitglied im Deutschen Spendenrat

Der Bundesverband Rettungshunde e.V. sieht seine besondere Verantwortung, mit den uns anvertrauten Geldern verantwortungsvoll und transparent im Sinne der angegebenen Ziele und Regeln umzugehen. Um dies zu belegen, haben wir uns entschlossen, als Mitglied dem Deutschen Spendenrat e.V. beizutreten. Auf dieser Seite finden Sie unsere Selbstverpflichtungserklärung, unsere Erklärung zu den Grundsätzen des Deutschen Spendenrates e.V. sowie das Spendenzertifikat Deutscher Spendenrat e.V.

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

Der BRH Bundesverband Rettungshunde e.V., dessen Geschäftsstelle sich in Hünxe befindet, wurde 1976 gegründet (Vereinsregisterauszug).

 

2. Satzung und Zielsetzung

Satzung des BRH Bundesverband Rettungshunde e.V. (03-2023)

Informationen zu unseren Aufgaben und Zielen

 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Der BRH Bundesverband Rettungshunde e.V. ist durch Bescheid des Finanzamtes Dinslaken vom 14.01.2020 Steuernummer 101/5766/0353 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig (Freistellungsbescheid).

Gegen den Freistellungsbescheid vom 22.08.2023 wurde Antrag auf Änderung beim Finanzamt Dinslaken eingereicht. Der Bescheid ist nicht erklärungsgemäß ergangen. Abweichend von der eingereichten Körperschaftsteuererklärung hat das Finanzamt den steuerbegünstigten Zweck „Förderung der Rettung aus Lebensgefahr“ nicht in den Freistellungsbescheid aufgenommen. In dem Freistellungsbescheid für 2019 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer wird festgestellt, dass der BRH ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck „Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO) verfolgt.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und der Vorstand. Der geschäftsführende Präsident des BRH Bundesverband Rettungshunde e.V. ist Jürgen Schart.

 

5. Lage- und Prüfungsbericht und Mehr-Sparten-Rechnung

Der BRH unterzieht sich einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde diese Prüfung durch die WP-Gesellschaft Curacon GmbH durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurde ebenfalls geprüft, ob die Vorgaben des Deutschen Spendenrats eingehalten wurden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das vorliegende Testat enthält den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Curacon GmbH sowie jeweils angefügt den Jahresabschluss des BRH, den Lagebericht, die Mehr-Sparten-Rechnung sowie die Bescheinigung über die Prüfung gem. Anlage 3 des Deutschen Spendenrates e.V.

6. Personalstruktur

Insgesamt waren in den Einrichtungen des BRH Bundesverband Rettungshunde e.V. im Kalenderjahr 2022 beschäftigt:

  • Im TCRH Trainingscenter Hünxe: 3 Vollzeitkräfte und 6 Teilzeitkräfte
  • Im TCRH Trainingscenter Malchin: 1 Vollzeitkraft und 1 Teilzeitkraft

 

7. Finanz- und Tätigkeitsbericht

Einen Überblick über die Arbeit und die Einsätze unseres Verbandes in 2022 enthält der Tätigkeitsbericht. Der Finanzbericht gibt Auskunft über den Geschäftsverlauf in 2022.

 

8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Wir arbeiten mit verschiedenen anderen Organisationen in Bündnissen oder zu einzelnen Projekten zusammen.

 

9. Zahlungen, die mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Zahlungen oder Einzelspenden von juristischen oder natürlichen Personen, die mehr als zehn Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen, wurden im Jahr 2022 nicht durchgeführt.

 

10. Spendenwerbung und Spenderadressen

Der BRH Bundesverband Rettungshunde e.V. betreibt keine Mitglieder- oder Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen. Ein Verkauf, eine Vermietung oder der Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen oder das Anbieten oder die Zahlung von Provisionen für die Einwerbung von Zuwendungen wird nicht vorgenommen.

 

11. Kontrollmechanismen

Es wird konsequent ein Vier-Augen-Prinzip durchgeführt. Schriftlich fixierte Vergabeprinzipien und Organisationsleitlinien etc. haben die einheitliche und transparente Durchführung von Prozessen zum Ziel und regeln beispielsweise auch den Umgang mit Dienstleistern.

Ein von der Mitgliederversammlung gewählter Ombudsmann dient als externer Ansprechpartner. Er hat die Aufgabe Hinweise und begründete Beschwerden von Mitarbeitern, Mitgliedern oder dem BRH Bundesverband Rettungshunde e.V und verbundenen Projektpartnern auf schädigende oder unredliche Verhaltensweisen einzelner Personen aufzunehmen und zu verfolgen.

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet. Der Jahresabschluss und die Einhaltung der DSR-Grundsätze werden durch unseren Wirtschaftsprüfer geprüft und deren Ordnungsmäßigkeit testiert.